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Alle Apotheken können E-Rezepte über die E-Rezept-App erhalten
Gemeinsame Pressemitteilung von DAV und gematik
Ab sofort können Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte bei allen rund 18.000 öffentlichen Apotheken in Deutschland per E-Rezept-App der gematik digital einlösen. Technisch bereit für das E-Rezept sind die Apotheken bereits seit September 2022.
Damit Versicherte ihre E-Rezepte per App bei einer Apotheke digital einlösen können, mussten die Apotheken bislang ihren "E-Rezept-Ready"-Status im Apothekenportal der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (GEDISA) manuell pflegen. Die meisten Apotheken hatten diese Eingabe bereits erledigt. Unabhängig von einem solchen händischen Eintrag wurde das digitale Einlösen in der neuesten Version der App für alle Apotheken freigeschaltet. Apotheken sind daher nun aufgefordert, besonders auf digital eingelöste E-Rezepte in ihrem Warenwirtschaftssystem zu achten und diesen Eingangskanal regelmäßig zu prüfen. Bei Fragen dazu können sich die Apotheken an ihren Softwareanbieter wenden.
Hintergrundinformationen E-Rezept
Bundesweit wurde die E-Rezept-App schon mehr als eine halbe Million Mal heruntergeladen. Mehr als zwei Millionen E-Rezepte wurden in Apotheken bereits eingelöst. Mehr als 8.000 Apotheken beliefern derzeit jede Woche mindestens ein E-Rezept. Das Einlösen von E-Rezepten per E-Rezept-App und Ausdruck aus der Arztpraxis ist schon länger möglich. Der dritte Einlöseweg mittels Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke ist Anfang Juli gestartet. Mit dieser neuen Option stecken Patientinnen und Patienten lediglich ihre eGK in der Apotheke. Dabei ist keine PIN-Eingabe nötig, und es wird auch kein ergänzender Ausdruck oder ergänzende App benötigt. Auf der Gesundheitskarte wird das E-Rezept dabei nicht gespeichert, diese dient lediglich der Autorisierung der Apotheke zum Abruf der offenen Rezepte. In den kommenden Wochen dürfte die Software fast aller Apotheken dafür aktualisiert sein.
Zitiert nach einer Pressemitteilung der ABDA vom 27.07.2023.
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