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Medikamente

Glossar

Hier finden Sie wichtige Begriffe, Definitionen und Erklärungen. Das Wörterverzeichnis soll Ihnen helfen, Informationen und Zusammenhänge besser zu verstehen. Die Quelle für das Glossar ist die Suchtmedizinische Reihe: Band 5 Medikamentenabhängigkeit herausgegeben von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) Juni 2020.

Abhängigkeit (Sucht)

Die Begriffe Abhängigkeit und Sucht werden oftmals synonym verwendet. Eine Abhängigkeit ist nach der ICD-10 dann zu diagnostizieren, wenn in einem Zeitraum von zwölf Monaten drei oder mehr der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Es besteht ein starker Wunsch bzw. Zwang, die psychotrope Substanz zu konsumieren.
  • Es besteht eine verminderte Kontrollfähigkeit im Umgang mit der Substanz. Beim Absetzen der Substanz tritt ein körperliches Entzugssyndrom auf.
  • Es hat eine Toleranzentwicklung stattgefunden.
  • Soziale und berufliche Aktivitäten werden anhaltend vernachlässigt.
  • Der Substanzgebrauch wird trotz eindeutiger Schädigung fortgesetzt, worüber sich der Konsument im Klaren ist.
Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Amphetamine

Amphetamine und mit diesen verwandte Substanzen (auch als Psychostimulanzien und „Weckamine“ bekannt) sind indirekt wirkende Sympathomimetika und leiten sich von den Catecholaminen bzw. von Ephedrin ab. Amphetamin und Metamphetamin befinden sich nicht mehr auf dem deutschen Arzneimittelmarkt, Methylphenidat wird als Pharmakon zur Therapie hyperkinetischer Störungen (ADHS) und Narkolepsie eingesetzt. Aufgrund ihrer Molekülstruktur können diese Substanzen die Blut-Hirn-Schranke gut überwinden. Neben ihrer erheblich ausgeprägten zentralerregenden Wirkung besitzen sie aber auch eine peripher sympathomimetische Wirkung.Insbesondere in der Drogenszene oder als Doping-Mittel werden Amphetamine häufig missbräuchlich eingesetzt. Ihr hohes Abhängigkeitspotenzial macht sie besonders gefährlich. Alle Amphetamine unterliegen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Analgetika (Opioid-Analgetika, nicht-opioide Analgetika)

Unter Analgetika versteht man schmerzstillende Substanzen, die das Schmerzempfinden verringern bzw. unterdrücken, ohne das Bewusstsein aufzuheben. Abhängig von dem Wirkmechanismus, der Wirkstärke und den durch das Medikament verursachten Nebenwirkungen können Analgetika in zwei Gruppen eingeteilt werden:

1. Opioid-Analgetika Diese Arzneimittel, die in der Literatur auch als opioide Analgetika, Opioide, Opiate, Narkoanalgetika oder Hypnoanalgetika bezeichnet werden, zählen zu den Substanzen mit morphinartigen pharmakologischen Wirkungen. Allen gemeinsam ist ihre Affinität zu den Opioidrezeptoren mit starker analgetischer Wirksamkeit und hohem Suchtpotenzial.

2. Nicht-opioide Analgetika Die Gruppe der „kleinen“ Analgetika wirkt peripher und zentral. Ihre fiebersenkenden, entzündungshemmenden und antirheumatischen Eigenschaften ermöglichen einen breiten therapeutischen Einsatz - gerade auch in der Selbstmedikation.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

analgetikainduzierter Kopfschmerz

Ein sogenannter „analgetikainduzierter Kopfschmerz“ kann zwei Ursachen haben. Entweder liegt diese in einer längerfristigen und / oder regelmäßigen Einnahme von Schmerzmitteln oder aber er tritt nach dem Absetzen einer Schmerzmitteldauereinnahme auf. Letztgenannte Ursache wird in der Literatur auch als „Analgetikaentzugskopfschmerz“ bezeichnet.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Angststörung, generalisiert

Man versteht unter diesem Krankheitsbild eine Angst, die generalisiert und anhaltend ist. Zweck- und Verhältnismäßigkeit stehen in keiner Relation zueinander, eine Beschränkung auf bestimmte Umgebungssituationen findet nicht statt (ICD-10 (F 41.1)). Nach o. g. Klassifizierung sind die wesentlichen Symptome einer generalisierten Angststörung variabel. Motorische (z. B. Muskelspannung, Zittern) und vegetative (z. B. Benommenheit, Schwitzen, Oberbauchbeschwerden, Herzklopfen) Beschwerden sowie die Sorge über ein möglicherweise bevorstehendes Unglück gehören zu diesem Krankheitsbild. Vorausgesetzt, sie sind eindeutig zweitrangig oder weniger hervorgehoben, können sowohl Zwangs- als auch depressive Symptome sowie einige Elemente phobischer Angst vorhanden sein.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Anorexia nervosa

Anorexia nervosa ist der medizinische Fachausdruck für Magersucht. Es handelt sich dabei vorrangig um eine Essstörung, die in fast allen Fällen psychische Ursachen hat (ICD-10(F 50.0)). Diese Verhaltensauffälligkeit ist durch einen absichtlich selbst herbeigeführten oder aufrechterhaltenen Gewichtsverlust charakterisiert. Betroffene Personen empfinden sich - ungeachtet des eigentlichen Untergewichts - stets als zu dick oder übergewichtig. Es liegt meist Unterernährung unterschiedlichen Schweregrades vor, die zu hormonellen Störungen und organischen Schäden führen kann. Nach o. g. Klassifizierung gehören zu den Symptomen eingeschränkte Nahrungsauswahl, übertriebene körperliche Aktivitäten, selbstinduziertes Erbrechen und Abführen und der Gebrauch von Appetitzüglern und Diuretika.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Antidepressiva

Antidepressiva sind Wirkstoffe, die depressive Krankheitszeichen zu verbessern vermögen. Abhängig von ihren pharmakologischen Eigenschaften wirken sie in unterschiedlichem Ausmaß depressionslösend, stimmungsaufhellend sowie psychomotorisch aktivierend oder dämpfend. Als Hauptindikation gelten Depressionen. Antidepressiva finden ihre Anwendung aber u.a. auch bei Zwangsstörungen und Panikattacken, generalisierten Angststörungen, phobischen Störungen, Essstörungen, chronischen Schmerzen sowie bei der Posttraumatischen Belastungsstörung.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Antihistaminika

In der Literatur auch als Histamin-Rezeptorblocker oder Histamin-Rezeptorantagonisten bezeichnet, handelt es sich hierbei um Wirkstoffe, die durch Blockade von sogenannten Histamin-Rezeptoren die Wirkung des körpereigenen Botenstoffs Histamin abschwächen oder aufheben. Histamin vermittelt im Körper Entzündungsreaktionen. Die höchste Konzentration von Histamin findet man in der Lunge, der Haut und im Magen-Darm-Kanal. Therapeutische Bedeutung erlangen derzeit Antihistaminika, die die H1- und H2-Rezeptoren blockieren. Diese werden insbesondere zur Behandlung von Allergien (H1) bzw. gegen Magenschleimhautentzündungen (H2 ) eingesetzt.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Arzneimittel-Richtlinie (AMR-L)

Die Richtlinie regelt gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Sozialgesetzbuch V (SGB V) die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und in ärztlichen Einrichtungen nach § 95 SGB V mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Sie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.

Die Richtlinie

  1. beschreibt allgemeine Regeln einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verordnungsweise,
  2. stellt Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse, soweit sie sich unmittelbar aus Gesetz und Rechtsverordnungen ergeben, zusammenfassend dar,
  3. konkretisiert die Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel, für die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse der therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind,
  4. schafft mit indikations- und wirkstoffbezogenen Therapiehinweisen Entscheidungsgrundlagen für geeignete Behandlungsstrategien und eine therapeutisch zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung und
  5. ermöglicht eine therapie- und preisgerechte Arzneimittelauswahl, auch unter Berücksichtigung der Festbeträge nach § 35 SGB V.
Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Arzneimittelgesetz (AMG)

Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier. In seinen 18 Abschnitten konkretisiert das Arzneimittelgesetz unter anderem einzelne Begriffsbestimmungen, die Anforderungen an Arzneimittel, die Herstellung, Zulassung bzw. Registrierung von Arzneimitteln, den Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung, die Abgabe von Arzneimitteln sowie die Sicherung und Kontrolle der Qualität, die Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken, ihre Überwachung und die Haftung für Arzneimittelschäden.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Arzneiverordnungs-Report

Ein seit 1985 jährlich erscheinender Bericht über die vertragsärztlichen Arzneiverordnungen. Das ärztliche Verordnungsverhalten wird hierin von zahlreichen Experten aus Pharmakologie, Medizin und Ökonomie kommentiert. Vorrangiges Ziel dieser Publikation ist eine verbesserte Markt- und Kostentransparenz. Wenn möglich, werden Arzneimittel unter Bezugnahme auf die Kriterien der Evidenz-basierten Medizin beurteilt. Der Arzneiverordnungs-Report enthält jährlich ungefähr 50 arzneitherapeutische und vier marktbezogene Kapitel über die 3.000 meistverordneten Präparate in der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die 96 % aller Verordnungen entfallen.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts)-Syndrom (ADHS, ADS)

Umgangssprachlich auch als „Zappelphilipp-Syndrom“ bekannt. Über die Symptome Unaufmerksamkeit, motorische Unruhe und Impulsivität wird eine Gruppe von Störungsbildern definiert, die in den gebräuchlichen Klassifikationssystemen ICD-10 und DSM-IV als hyperkinetische Störung (HKS) bzw. Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung (ADHS) detailliert beschrieben und mit diagnostischen Kriterien versehen werden.

Die Kernsymptome sind

  • Störung der Aufmerksamkeit mit Mangel an Ausdauer bei Leistungsanforderungen und die Tendenz, Tätigkeiten zu wechseln, bevor sie zu Ende gebracht wurden,
  • unruhiges Verhalten insbesondere mit Unfähigkeit, stillsitzen zu können,
  • Impulsivität z. B. mit abrupten motorischen und/oder verbalen Aktionen, die nicht in den sozialen Kontext passen.

Entscheidend für die Diagnose sind die nicht dem Alter und Entwicklungsstand entsprechende Ausprägung der Symptome, der frühe Beginn der Störung, im Allgemeinen vor dem Alter von 6 Jahren, sowie eine Dauer des Bestehens von mehr als 6 Monaten und das Auftreten in mehr als einer Situation (z. B. zu Hause, im Klassenzimmer, in der Freizeit). Unaufmerksames und impulsives Verhalten kann auch ohne deutliche Hyperaktivität ausgeprägt sein. In diesem Fall spricht man von dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS) („Träumerle“).

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Barbiturate

Barbiturate sind Arzneimittel, die Barbitursäurederivate enthalten und den Effekt des körpereigenen Botenstoffes γ-Aminobuttersäure (GABA) therapeutisch nutzen. GABA ist der wichtigste hemmende Neurotransmitter im Zentralen Nervensystem. Durch seine Wirkung werden Beruhigung und Schlaf ausgelöst. Die Anwendungsgebiete lassen sich aus den charakteristischen Wirkungen dieser Arzneimittel ableiten, diese sind beruhigend, schlafanstoßend und -fördernd sowie krampflösend.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Benzodiazepine

Wirkstoffe, die angstlösend (anxiolytisch), krampflösend, muskelentspannend, beruhigend und schlaffördernd sowie leicht stimmungsaufhellend wirken. Alle Benzodiazepine binden an sogenannte GABA-Rezeptoren, die wichtigsten hemmenden Rezeptoren im Zentralen Nervensystem.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln. Aus den Anlagen I bis III des BtMG lässt sich entnehmen, welche Stoffe und Zubereitungen von dem Gesetz erfasst werden (§ 1 Abs. 1 BtMG). Unterschieden wird dabei zwischen nicht verkehrsfähigen (Handel und Abgabe verboten, Anlage I), verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen (Handel erlaubt, aber Abgabe verboten, Anlage II) und verkehrsfähigen und verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln (Handel und Abgabe nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung erlaubt, Anlage III).

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Betäubungsmittelrezept, BtM-Rezept

Betäubungsmittelrezept, BtM-Rezept ist ein dreiteiliges amtliches Formblatt für die Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Abgabe an Patientinnen und Patienten, für Tiere oder für den Sprechstundenbedarf.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Bewegungsstörungen

Eine Beeinträchtigung im willkürmotorischen System wird als Bewegungsstörung wahrgenommen. Bewegungsstörungen lassen sich in vier Gruppen einteilen:

  1. spastische Bewegungsstörungen (verkrampfte Spannungszustände der Muskulatur)
  2. Hyperkinesien (übermäßige Bewegungsaktivität teilweise verbunden mit unwillkürlichen Bewegungen)
  3. Parkinson (Störungsbild der Bewegungsabläufe, gekennzeichnet durch Bewegungsarmut, muskulöser Anspannung und Muskelzittern; Ursache ist ein fortschreitender Verlust dopaminhaltiger Nervenzellen)
  4. Ataxien (Störung der Bewegungskoordination)
Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Blut-Hirn-Schranke

Darunter versteht man eine selektiv durchlässige Schranke zwischen Blut und Hirnsubstanz, durch die der Stoffaustausch mit dem Zentralen Nervensystem (ZNS) einer aktiven Kontrolle unterliegt. Diese Schutzeinrichtung soll schädliche Stoffe von den Nervenzellen abhalten. Fettlösliche Stoffe können die Schranke gut, wasserlösliche dagegen schlecht überwinden, sofern keine aktiven Transportmechanismen, wie z. B. für Aminosäuren, bestehen. Bei entzündlichen Prozessen hingegen nimmt die Durchlässigkeit zu, sodass Substanzen, die eigentlich nicht die Blut-Hirn-Schranke durchdringen können, in das Zentrale Nervensystem gelangen.

Quelle: uszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Bulimia nervosa

Dieses Syndrom, welches in der Literatur auch als Ess-Brechsucht bezeichnet wird, ist gekennzeichnet durch Heißhunger mit anschließendem aktiv ausgelöstem Erbrechen der Nahrung und dadurch bedingter Abmagerung. Viele psychische Merkmale ähneln denen der Magersucht (s.u.). Wiederholtes Erbrechen kann zu Störungen im Elektrolythaushalt und körperlichen Komplikationen führen. (ICD-10 (F 50.2))

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Den Schwerpunkt der Arbeit sieht das BfArM in der Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes. Des Weiteren ist das Institut u.a. zuständig für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel, die Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln (Bundes-Opiumstelle), die zentrale Erfassung und Auswertung von Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und die Risikoerfassung bei Medizinprodukten.

Quelle: Auszug aus Bd. 5 „Medikamentenabhängigkeit“ der Suchtmedizinischen Reihe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen
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