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Medikamente

Missbrauch und Abhängigkeit

Jährlich werden in Deutschland rund 1,3 Milliarden Arzneimittel­pa­ckun­gen ver­kauft, von denen etwa 40 Pro­zent nicht rezept­pflichtig waren. Vier bis fünf Prozent aller ver­ordneten Arznei­mittel besitzen ein Miss­brauchs- und bzw. oder Abhängigkeits­potenzial, darunter vor allem die ver­schrei­bungs­­pflich­tigen Schlaf- und Beruhigungs­mittel.
 

Unterschied nicht-bestimmungsgemäßer Gebrauch / Missbrauch / Abhängigkeit

Grundsätzlich werden folgende Formen der missbräuchlichen An­wen­dung von Fertigmedikamenten unterschieden:

  • der nicht-bestimmungsmäßige Gebrauch
  • der schädliche Gebrauch bzw. Missbrauch
  • die Abhängigkeit

Der nicht-bestimmungsgemäße Gebrauch wird von den Konsu­men­ten als hedonistischer Konsum („Spaßkonsum“) betrieben, ohne dass Hinweise auf einen Missbrauch oder eine Abhängigkeit bestehen. Jedoch ist darauf hin­zu­weisen, dass auch bei einem hedo­nis­tischen Konsum bereits unerwünschte Arznei­mittel­wirkungen (UAW) auftreten können.

Für den Missbrauch geben allgemein anerkannte Diagnose-Klassi­fikations­systeme die folgenden konkreten Kriterien an, die zur Diag­nos­tik erfüllt sein müssen:

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Ein unangepasstes Muster von Substanzgebrauch führt in klinisch bedeut­samer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich mindes­tens eines der folgenden Kriterien innerhalb desselben zwölf-Monats-Zeitraums manifestiert:

  1. Wiederholter Substanzgebrauch, der zu einem Versagen bei der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule oder zu Hause führt (z. B. wiederholtes Fernbleiben von der Arbeit und schlechte Arbeits­leistungen in Zusammen­hang mit dem Substanzgebrauch, Schul­schwänzen, Ein­stel­­lung des Schulbesuchs oder Ausschluss von der Schule in Zusammenhang mit Substanz­ge­brauch, Vernachlässigung von Kindern und Haushalt).
  2. Wiederholter Substanzgebrauch in Situationen, in denen es auf­grund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kom­men kann (z. B. Alkohol am Steuer oder das Bedienen von Ma­schi­nen unter Substanzeinfluss).
  3. Wiederkehrende Probleme mit dem Gesetz in Zusammenhang mit dem Substanzgebrauch (z. B. Verhaftungen aufgrund unge­bühr­lichen Betra­gens in Zusammenhang mit dem Substanz­gebrauch).
  4. Fortgesetzter Substanzgebrauch trotz ständiger oder wieder­holter sozialer oder zwischen­menschlicher Probleme, die durch die Aus­wir­kungen der psychotropen Substanzen verursacht oder verstärkt werden (z. B. Streit mit dem Ehegatten über die Folgen der Intoxikation, körper­liche Auseinander­setzungen).

Die Symptome haben niemals die Kriterien für Substanzabhängigkeit der jeweiligen Substanzklasse erfüllt.

Die sichere Diagnose „Abhängigkeit“ sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien vorhanden waren:

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  1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
  2. Verminderte Kontrollfähigkeit bzgl. des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
  3. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugs­symp­tome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahen verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu ver­mei­den.
  4. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrige Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich.
  5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Subs­tanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
  6. Anhaltender Substanzgebrauch trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt wer­den, dass der Konsument sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon aus­zu­gehen ist.

Der Abhängigkeit geht in der Regel ein Missbrauch voraus, wohingegen ein Missbrauch nicht zwangsläufig in eine Abhängigkeit mündet.

Häufig wird eine Medikamentenabhängigkeit von den Betroffenen nicht als solche wahrgenommen. Zum einen, weil Medikamente mit Miss­brauchs- bzw. Abhängigkeits­potenzial unter die Verschreibungspflicht fallen und somit eine Verordnung durch einen Arzt erfolgen muss (der Betroffene sieht mit einer Verordnung die Einnahme als begründet). Zum anderen erleichtert der Zugang (z.B. über das Internet bzw. die Apotheke) die unkontrollierte und nicht-bestimmungs­gemäße An­wen­dung von Medikamenten. Gerade frei­verkäuf­liche bzw. apotheken­pflich­tige Medikamente, wie Nasentropfen und -sprays, Abführ­mittel oder Schmerzmittel, die keine körperlichen Ent­zugs­erscheinungen auslösen, be­sitzen ein hohes Potenzial, nicht bestimmungsgemäß angewendet zu werden.  Betroffene können diesen Fehlgebrauch oft nicht als solchen wahrnehmen oder erkennen.

 

Wirkstoffe mit Abhängigkeits- bzw. Missbrauchspotenzial

Sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente im Rahmen der Selbstmedikation können ein mehr oder weniger ausgeprägtes Abhängigkeits­potenzial aufweisen...

 

Medikamentenmissbrauch am Arbeitsplatz

Neuesten Umfragen zufolge fühlen sich immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestresst. In einer Zeit, in der neben Ausdauer, Auf­fassungs­gabe und Erinnerungs­vermögen auch Kreativität und Stress­resistenz gefragt sind, scheint die Akzeptanz erhöht, mit „Pillen“ diesem Leistungs­anspruch näher zu kommen...

 

Präventivmaßnahmen

Vorbeugung (Prävention) beginnt mit Information. Die Präventions­möglich­keiten in der ärztlichen Praxis setzen auf den sorgfältigen Umgang mit Medikamenten, die ein Miss­brauchs- und bzw. oder Ab­hängig­keits­potenzial haben...

Zusammenfassung

  • Medikamente können abhängig machen. Die meisten davon (z.B. Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie starke Schmerz­mittel) sind verschreibungspflichtig
  • Die missbräuchliche Anwendung wird in „nicht-bestimmungs­mäßigen Gebrauch“, „schädlichen Gebrauch bzw. Missbrauch“ und „Ab­häng­ig­keit“ unterschieden
  • Häufig erkennen Betroffene nicht, dass sie von Medika­menten ab­häng­ig sind - oder sie wollen es nicht erkennen, dass sie ohne das jeweilige Arzneimittel nicht mehr auskommen.
  • Es gibt einige rezeptfreie und apothekenpflichtige Medika­mente, die häufig nicht-bestimmungsgemäß eingenommen werden (z.B. Schmerz­mit­tel, oft mit dem Wirkstoff Koffein, oder auch Abführmittel und abschwellende Nasensprays). Da diese Mittel keine körperlichen Entzugserscheinungen auslösen, nehmen Betroffene einen Miss­brauch oft nicht wahr.

 

Letzte Aktualisierung: Mai 2023

Wichtige Information

Die Inhalte auf dieser Webseite dienen der all­gemeinen Information und ersetzen keines­falls die Be­hand­lung durch die Ärztin­/­den Arzt und­/­oder die Beratung durch die Apothekerin­/­den Apotheker. Des Weiteren stellen sie keine Empfehlungen oder Be­wertungen von Therapie­ver­fahren dar. Im Bedarfs­fall sollte immer eine Ärztin­/­ein Arzt aufgesucht werden.

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Leitfaden „Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“

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Die Entstehung einer Abhängig­keit können Sie vermeiden, wenn Sie Ihre Medikamente richtig anwenden. Dabei kann Ihnen die sogenannte 4-K-Regel helfen. Die Broschüre der Deutschen Hauptstelle für Sucht­fragen bietet Ihnen einen Über­blick.

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