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Hitzeschutz: Anwendung und Lagerung von Medikamenten an hohe Temperaturen anpassen
Hitze kann auch die Wirkung von Medikamenten verändern – das muss bei der Anwendung berücksichtigt werden. Dies kann zum Beispiel bei blutdrucksenkenden Arzneimitteln, Entwässerungsmitteln, Schlafmitteln, Abführmitteln oder Medikamenten gegen Depressionen der Fall sein. Sie können den Flüssigkeitshaushalt und die Abkühlungsmechanismen des Körpers beeinflussen. „Bei Hitze ist möglicherweise eine Dosisanpassung erforderlich. Bitte ändern Sie Ihre Dosierung nicht selbst, sondern sprechen Sie bei Ihrem nächsten Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber!“, rät Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. Dies gilt auch für Menschen mit Diabetes.
Bei Hitze steigt die Durchblutung der Haut. Aus einem arzneimittelhaltigen Pflaster kann deshalb bei Hitze mehr Wirkstoff ins Blut abgeben abgegeben werden. Benkert: „Das kann gefährlich werden! Lassen Sie sich dazu in Ihrer Apotheke beraten.“
Einige Arzneimittel können die Haut lichtempfindlicher machen. Dadurch kommt es schneller zu Sonnenbrand, der wiederum die Entstehung von Hautkrebs begünstigt. Deshalb ist ein konsequenter Sonnenschutz im Sommer für betroffene Personen besonders wichtig.
Auch bei der Lagerung der Medikamente ist bei Hitze einiges zu beachten. Die meisten Arzneimittel sollen bei Raumtemperatur, das heißt bei 15 bis 25 Grad, gelagert werden. Bei einer Hitzewelle gelingt das am besten in einem kühlen Raum. Keinesfalls sollte man Medikamente im Auto liegen lassen, da sich der Innenraum bei hohen Außentemperaturen schnell stark aufheizt. Besser ist es, die Medikamente für den Transport in einer Kühlbox zu lagern. Dabei ist darauf zu achten, dass das Medikament die Kühlelemente nicht direkt berührt.
Die Bundesapothekerkammer hat verschiedene Materialien zum Thema Hitzeschutz entwickelt: Neben einem Flyer zur Weitergabe an Patientinnen und Patienten gibt es Faktenblätter mit Verhaltenstipps und Hinweisen zur Lagerung von Medikamenten.
Zitiert nach einer Pressemitteilung der ABDA vom 20.06.2023.
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