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Immer weniger Antibiotika bei Erkältungen / Trotzdem mehr Aufklärung nötig
Bei Erkältungen werden Patientinnen und Patienten immer weniger Antibiotika verschrieben. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Arzneimittelverordnungen der bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherten Erwerbspersonen. So bekamen im vergangenen Jahr etwa neun Prozent ein entsprechendes Rezept bei einer ärztlich diagnostizierten Erkältung - ein neuer Tiefststand. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2012, bekam noch mehr als ein Drittel bei einer Erkältungskrankheit ein Antibiotikum verschrieben (rund 36 Prozent). Seitdem sind die Verschreibungen für Antibiotika kontinuierlich gesunken, insbesondere während der Pandemie. Im Vor-Coronajahr 2019 bekamen noch rund 21 Prozent der Versicherten mit einer Erkältung ein Rezept für ein Antibiotikum.
Unnötigen Einsatz von Antibiotika vermeiden
"Da jeder Einsatz die Bildung von Resistenzen fördern kann, sollten Antibiotika immer mit Bedacht und nur dann eingesetzt werden, wenn sie wirklich notwendig sind", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Antibiotika helfen nur gegen Bakterien - bei viralen Infekten, wozu die allermeisten Erkältungskrankheiten gehören, sind sie wirkungslos. Deshalb ist es sehr positiv, dass sich der Trend zu weniger Verschreibungen bei Erkältungen weiter fortsetzt."
Forsa-Befragung: Fast ein Drittel meint, dass Antibiotika bei Viren helfen
Eine aktuelle Forsa-Befragung der TK zeigt, dass es beim Thema Antibiotika-Einsatz durchaus noch Aufklärungsbedarf gibt. Zwar haben 97 Prozent der Befragten schon einmal von Resistenzen im Zusammenhang mit zu häufigem oder falschem Einsatz von Antibiotika gehört. Jedoch meint auch fast ein Drittel der Befragten (31 Prozent), dass Antibiotika bei Virusinfektionen wirken - obwohl die Mittel bei Viren wirkungslos sind. Das Wissen darum, dass Antibiotika bei bakteriellen Infektionen eingesetzt werden sollten, ist hingegen groß - 81 Prozent der Befragten gaben an, dass sie meinen, dass Antibiotika hier helfen.
Zitiert nach einer Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse (TK) vom 17.08.2023
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