Helfen Sie uns, besser zu werden

Wir möchten wissen, was auf unserer Website gut funktioniert - und was wir noch verbessern können. Dafür bitten wir Sie um Erlaubnis, anonyme Nutzungsdaten zu erfassen. Diese Entscheidung ist natürlich freiwillig.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Wann Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll sind

Unterschied zwischen Unterversorgung und Mangel

Die Woche war stressig und der Vorsatz, gesund zu essen, ist wieder auf der Strecke geblieben – wer kennt das nicht. Viele Menschen befürchten dann, nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgt zu sein. Um vermeintliche Defizite bei Vitaminen und Mineralstoffen auszugleichen, greifen sie zu Nahrungsergänzungsmitteln in Form von Tabletten, Kapseln oder Pulvern. Doch wann ist ein „Eingreifen“ tatsächlich notwendig und wann nicht? Hier kann die Unterscheidung zwischen Unterversorgung und Mangel hilfreich sein.

Einen Überblick darüber, wie viel der menschliche Körper von welchem Nährstoff benötigt, bieten die Referenzwerte der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Werden diese Werte erreicht, sind nach aktuellem Kenntnisstand lebenswichtige physische und psychische Funktionen sichergestellt. Diese empfohlenen Zufuhrmengen sind so festgelegt, dass sie pauschal den Bedarf von nahezu allen gesunden Menschen einer Alters- und Geschlechtsgruppe decken. Wer diese Werte einmal oder an einzelnen Tagen nicht erreicht, ist deshalb nicht automatisch mangelhaft versorgt. Denn die Referenzwerte enthalten einen Sicherheitspuffer. Sie sind so gewählt, dass damit sowohl Mangelerscheinungen als auch eine Überversorgung vermieden und gleichzeitig Körperreserven geschaffen werden können.

Von einer Unterversorgung spricht man, wenn der Körper über längere Zeit weniger von einem Nährstoff oder mehreren Nährstoffen erhält, als der Referenzwert angibt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Körper bereits unzureichend funktioniert und durch Nahrungsergänzungsmittel eingegriffen werden muss. Eine vorübergehende Unterversorgung kann häufig ausgeglichen werden, wenn der Nährstoff wieder über das Essen zugeführt wird, oder der Körper auf bestehende Reserven zurückgreifen kann. Das ist je nach Person individuell unterschiedlich.

Ein Mangel liegt erst vor, wenn die körpereigenen Reserven eines Nährstoffs erschöpft sind und die Versorgung tatsächlich beeinträchtigt ist. Dann entstehen auch Mangelsymptome, wie beispielsweise Müdigkeit bei einem Eisenmangel. Ob ein Mangel eines Nährstoffs vorliegt, kann ausschließlich durch eine ärztliche Blutuntersuchung festgestellt werden. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, den Mangel gezielt mit einem Nahrungsergänzungsmittel auszugleichen.

Wichtig: Nicht jede Müdigkeit ist ein Mangelsymptom, nicht jede vorübergehende Unterversorgung führt zu einem relevanten Mangel und nicht jedes Defizit muss sofort mit einem Nahrungsergänzungsmittel ausgeglichen werden.

Nahrungsergänzungsmittel können also in bestimmten Situationen und nach ärztlicher Rücksprache sinnvoll sein, etwa wenn ein konkreter Nährstoffmangel festgestellt wurde oder eine ausreichende Versorgung mit einem Nährstoff über die Ernährung nicht möglich ist. Eine pauschale und vorsorgliche Einnahme ist dagegen nicht notwendig. Entscheidend ist, zunächst zu klären, ob tatsächlich ein erhöhter Bedarf oder eine unzureichende Versorgung besteht.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bundeszentrums für Ernährung vom 29.09.2026.