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Aktuelle Meldungen

G-BA aktualisiert DMP Osteoporose umfassend – Neu: Männer bereits ab 50 Jahren anspruchsberechtigt

G-BA aktualisiert DMP Osteoporose umfassend – Neu: Männer bereits ab 50 Jahren anspruchsberechtigt

Berlin, 16. April 2026 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) für Versicherte mit Osteoporose umfassend aktualisiert. Neu ist, dass sich Männer mit einer behandlungsbedürftigen Osteoporose künftig bereits ab 50 Jahren in ein strukturiertes Behandlungsprogramm einschreiben lassen können, statt wie bisher ab 60 Jahren. Weitere Anpassungen betreffen beispielweise das Einschreibekriterium Frakturrisiko, die medikamentöse Therapie sowie Ergänzungen bei den koordinierenden Ärztinnen und Ärzten. Ziel des DMP ist es insbesondere, Knochenbrüche bzw. weitere Knochenbrüche zu vermeiden, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern und Schmerzen zu reduzieren. Wissenschaftliche Grundlage der Aktualisierungen war die turnusgemäße Auswertung von insgesamt 17 evidenzbasierten medizinischen Leitlinien zur Osteoporose durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Unterausschuss DMP: „Künftig werden deutlich mehr Menschen mit Osteoporose von der Versorgung in einem Disease-Management-Programm profitieren können. Dafür sorgt einmal das Absenken des Anspruchsalters bei Männern auf 50 Jahre, das den aktuellen Leitlinienempfehlungen entspricht. Außerdem können sich alle Patientinnen und Patienten mit gesicherter Diagnose schon ab einem deutlich geringeren Risiko für Knochenbrüche in das DMP einschreiben lassen – Ziel ist es ja, diese schwerwiegenden Verletzungen möglichst zu vermeiden. Damit ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, hat der G-BA zusätzliche Fachrichtungen zugelassen, die die Koordination der Betreuung übernehmen können. Ich hoffe sehr, dass das DMP Osteoporose durch die aktuellen Anpassungen noch einen zusätzlichen Schub erhalten wird.“

Rund 47.000 gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten mit Osteoporose nehmen derzeit an einem DMP teil, möglich ist eine Einschreibung seit Oktober 2023. Sie werden im DMP leitliniengerecht und strukturiert behandelt – darüber hinaus aber auch dabei unterstützt, die individuell vorhandenen Risikofaktoren für einen ungünstigen Erkrankungsverlauf zu erkennen und möglichst zu reduzieren.

Welche wesentlichen Aspekte wurden aktualisiert?

Einschreibekriterien: Patientinnen und Patienten mit gesicherter Diagnose Osteoporose können ab dem vollendeten 50. Lebensjahr in das DMP eingeschrieben werden. Vorher galt für Männer das vollendete 60. Lebensjahr. Außerdem gilt nun neu, dass mindestens ein 5%iges Frakturrisiko innerhalb der nächsten drei Jahre vorliegen muss, berechnet anhand der Risikofaktoren, des Alters und der Knochendichte. Kommen weitere Risikofaktoren hinzu, reicht ein Frakturrisiko von mindestens 3 % für das Einschreiben aus.

Körperliches Training und Sturzprophylaxe: Die Bedeutung des Funktionstrainings unter fachkundiger Anleitung mit dem Ziel der Selbsthilfe wird hervorgehoben, um den Stellenwert beim Krankheitsbild Osteoporose zu verdeutlichen.

Medikamentöse Therapie: Bei Osteoporose stehen medikamentöse Therapien zur Verfügung, die entweder darauf abzielen, den Knochenabbau zu hemmen oder den Knochenaufbau zu fördern (antiresorptive oder osteoanabole Therapien). Die Liste der zur Verfügung stehenden knochenaufbaufördernden Therapien wurde ergänzt um die Wirkstoffe Abaloparatid und Romosozumab sowie um Empfehlungen zur Therapiedauer und Nachbehandlung.

Koordinierende Ärztin oder koordinierender Arzt: Grundsätzlich erfolgt die Langzeitbetreuung im DMP Osteoporose durch die Hausärztin oder den Hausarzt oder, wenn keine Multimorbidität vorliegt, durch die Fachärztin oder den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder die Fachärztin oder den Facharzt für Orthopädie. In Ausnahmefällen können nun neu Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder
  • Innere Medizin und Rheumatologie

die Betreuung übernehmen. Außerdem können weitere Fachärztinnen und Fachärzte mit dem Nachweis einer osteologischen Zusatzqualifikation die Betreuung im Rahmen des DMP übernehmen.

Wann werden die Aktualisierungen umgesetzt?

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. April 2026.