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Gesundheits-Apps

Meldungen zum Thema

BARMER-Arztreport 2024 – Gesundheits-Apps bleiben hinter Erwartungen zurück

Beim Einsatz von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie etwa zertifizierten Gesundheits-Apps gibt es nach wie vor viele Unsicher­heiten. Das ist das zentrale Ergebnis des diesjährigen BARMER-Arztreports. Er basiert neben Routinedaten auf Umfragen unter mehr als 1.700 Patientinnen und Patienten sowie unter 1.000 Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Patienten­kontakt. Obwohl die Verordnung von DiGA seit Herbst 2020 auf Kassenkosten möglich ist, sind sie dem Arztreport zufolge noch lange nicht in der medizinischen Versorgung Deutschlands angekommen. In zwölf Monaten vor der Befragung Ende 2023 hatten 44 Prozent der Behandeln­den keine DiGA verordnet, ein Drittel bescheinigte sich selbst einen schlechten Kenntnisstand zum Thema. „Digitale Gesundheitsanwen­dungen sind für viele Menschen immer noch eine Blackbox. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führen dazu, dass DiGA zurück­haltend verordnet werden und deren Einsatz oftmals vorzeitig abgebrochen wird“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub. Zu kurz genutzte DiGA verursachten jedoch Kosten ohne einen nennenswerten Nutzen. Deshalb brauche es für die Versicherten einen Testzeitraum von 14 Tagen anstatt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage.

Mehr als jeder Dritte bricht DiGA-Einsatz vorzeitig ab
Unter den mehr als 1.700 für den Arztreport befragten Versicherten nutzten etwa 600 Personen den digitalen Helfer nicht über die vorge­sehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen, darunter 230 weniger als einen Monat. „Die Inhalte der digitalen Anwendungen müssen unbe­dingt einheitlich und verständlicher als bislang im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte darge­stellt werden“, forderte Straub. Davon würden sowohl die Leistungserbringenden als auch die Patientinnen und Patienten profitieren, und dies würde letztlich dazu beitragen, dass die Hürden beim Einsatz abgebaut werden und DiGA in der Versorgung ankommen. „Der Einsatz von DiGA steckt noch in den Kinderschuhen. Auf längere Sicht können sie aber ein wertvoller Bestandteil in der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden. Das Fundament hierfür ist mehr Transparenz“, sagte Prof. Dr. med. Joachim Szecsenyi, Autor des Arztreports und Geschäftsführer des aQua-Instituts in Göttingen.

DiGA vor allem für Menschen im erwerbsfähigen Alter
Den Analysen der BARMER zufolge sind DiGA noch nicht in allen Bevölkerungsgruppen angekommen. Sie werden zum Beispiel vor allem Menschen im erwerbsfähigen Alter verordnet. „Geringe Verordnungsraten bei Jüngeren resultieren aus dem oftmals für DiGA-Anwendungen geforderten Mindestalter von 18 Jahren. Niedrige Verordnungsraten bei Menschen jenseits des 70. Lebensjahres deuten auf eine bislang geringere Affinität zu digitalen Anwendungen hin“, so Szecsenyi. DiGA stünden bislang zudem erst nur für wenige Erkrankungen zur Verfü­gung. Dazu zählten unter anderem Depression, Adipositas, Tinnitus und Krankheiten des Bewegungsapparats.

Digital affine Behandler verordnen mehr DiGA
Insgesamt zeichnet die BARMER-Umfrage unter Behandlerinnen und Behandlern ein positives Bild zu DiGA. 47 Prozent der Verordnerinnen und Verordner sind der Meinung, dass eine DiGA die Behandlung häufig oder sehr häufig sinnvoll unterstützt. Nicht zuletzt spielen offenbar auch eigene Erfahrungen und die digitale Affinität eine zentrale Rolle, inwieweit DiGA verordnet werden oder nicht. Demnach verschreiben die Behandelnden mehr als doppelt so häufig die digitalen Helfer, wenn sie selbst häufiger Gesundheits-Apps nutzen. „Junge Menschen finden tendenziell eher den Zugang zu DiGA, weil Apps bereits von früh auf zu ihrem Alltag gehören. Je mehr junge Behandelnde und eine neue Patientengeneration in den kommenden Jahren nachrücken, desto stärker dürfte auch die Zahl an DiGA-Verordnungen zunehmen“, so BARMER-Chef Straub. Dazu sei es aber wichtig, jetzt die richtigen Rahmenbedingungen für den Einzug in die breite Versorgung zu setzen.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Barmer vom 27.02.2024

Verzeichnis digitaler Gesund­heits­anwen­dun­gen (DiGA)

Im DiGA-Verzeichnis werden digitale Gesund­heits­anwen­dun­gen gelistet, also zum Beispiel Apps oder brows­erbasierte Anwen­dungen, die als Medizin­produkt mit niedrigem Risiko zertifiziert sind und vom BfArM geprüft wurden. Die DiGA können von der Ärztin oder dem Arzt verschrie­ben oder bei entspre­chender Diagnose direkt von der gesetz­lichen Kranken­kasse erstattet werden.

Apps zu Bewegung und Ernährung

Das Angebot an Anwen­dun­gen für alle Arten von Smart­phones ist nahe­zu grenzen­los. Weit vorn: Apps rund um die Gesund­heit. IN FORM stellt Apps rund um gesun­de Ernäh­rung und Bewe­gung vor.

Gesund­heits­infor­ma­tionen im Inter­net

Bei vielen Fragen rund um das Thema Gesund­heit ist das Internet oft die erste Anlauf­stelle. Doch nicht alle Online-Infor­mationen sind zuver­lässig. Der Weg­weiser gesund-im-netz.de gibt Tipps zum Suchen von Gesund­­­heits­­­infos und erklärt, was bei Gesund­heits-Apps zu beachten ist. Darüber hinaus bietet die Web­seite Hilfestellung zur Vor- und Nach­bereitung eines Arzt­besuchs und listet geprüfte Infor­ma­tions­angebote.

AppCheck

Digitale Anwen­dun­gen beein­flus­sen in zuneh­men­den Maße die Gesund­heits­ver­sor­gung. Dies beinhal­tet viele Chancen, aber auch Heraus­for­de­rungen. AppCheck ist eine Infor­ma­tions­platt­form, die über alles Wich­tige rund um Apps und das (digitale) Gesund­heits­we­sen berich­tet.

IT-Sicherheit bei Gesundheits-Apps

Das Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) untersucht in einer Studie die IT-Sicherheit bei Gesundheits-Apps und zeigt Handlungsbedarfe und Lösungen auf.