Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Meldungen zum Thema

  • Das Kabinett hat heute die Entwürfe eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz - DigiG) sowie eines „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Ziel ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.

  • Der Mythos ist nicht wahr

    Ein Gläschen Alkohol pro Tag – respektive Rotwein – galt lange Zeit als durchaus gesund. Es mangelt diesbezüglich auch nicht an Studien und Metaanalysen, die der Frage nachgehen, ob Alkohol in geringen Mengen gut für die Gesundheit ist.

  • Rund drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger sind der Ansicht, dass sie durch Früherkennungsuntersuchungen aktiv zum Erhalt ihrer eigenen Gesundheit beitragen können. Das geht aus einer repräsentativen Online-Umfrage der Barmer unter rund 1.500 Personen hervor.

  • Typ-2-Diabetes gegensteuern lässt sich auch mit einem Mittel, das weder rezeptpflichtig noch teuer ist: Bewegung. Die kommt in der Therapie allerdings oft zu kurz.

    Versteckte Pandemie - so nennen Fachleute die Entwicklung der Diabeteserkrankungen. In Deutschland sind laut der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) mindestens 8,7 Millionen Menschen von Typ-2-Diabetes betroffen. Fünf Jahre zuvor waren es rund 6 Millionen. Tendenz: weiter steigend.

  • Lassen sich wiederholte Schlaganfälle durch ein strukturiertes Nachsorgeprogramm verhindern? Eine weitere Studie weist jetzt darauf hin.

    Eine strukturierte Nachbetreuung von Patientinnen und -Patienten im ersten Jahr nach dem Schlaganfall führte in der SANO-Studie zu einer Senkung der so genannten kardiovaskulären Risikofaktoren.