Psychische Gesundheit
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Wenn Zeit- und Leistungsdruck zu Überforderung führt
Kompakte Broschüre zeigt Gestaltungsansätze für Betriebe
Viele Beschäftigte erleben im Arbeitsalltag Zeit- und Leistungsdruck. Wer unter Druck arbeitet, reagiert oft mit Überstunden, schnellem Arbeiten oder dem Durcharbeiten von Pausen - Verhaltensweisen, die zu negativer Beanspruchung führen können. Die Broschüre "Zeit- und Leistungsdruck. Gestaltungsansätze für Betriebe" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt in kompakter Form Möglichkeiten und Herangehensweisen vor, um zu hohen Zeit- und Leistungsdruck zu vermeiden, abzubauen und einen guten Umgang zu gestalten.
Zentral ist eine sorgfältige Bestandsaufnahme: Wo entsteht Druck? Wie reagieren Beschäftigte darauf? Welche betrieblichen Rahmenbedingungen spielen eine Rolle? Die vorgestellten Gestaltungsmaßnahmen lassen sich auf die individuelle betriebliche Situation übertragen. Um Maßnahmen zu identifizieren, ist es in jedem Fall sinnvoll, die Beschäftigten mit einzubeziehen. Die Broschüre stellt fünf Handlungsfelder zum Abbau von Zeit- und Leistungsdruck sowie zur Förderung eines guten Umgangs vor.
Auf dieser Basis können passende Maßnahmen entwickelt und gemeinsam umgesetzt werden, etwa durch eine bessere Organisation interner Abläufe, klare Zielsetzungen oder angepasste Anforderungen an die Arbeitsqualität. Denn nur in einem gemeinsamen Prozess lassen sich langfristig tragfähige Lösungen entwickeln. Die Broschüre bietet hierfür eine praxisnahe Grundlage, um erste Schritte zu gehen und den Belastungsfaktor Zeit- und Leistungsdruck aktiv zu gestalten. Angesprochen werden alle, die sich im Betrieb mit der Arbeitsgestaltung bei Zeit- und Leistungsdruck auseinandersetzen (wollen).
Die baua: Praxis "Zeit- und Leistungsdruck. Gestaltungsansätze für Betriebe" kann im Webshop der BAuA bestellt oder als PDF von der Internetseite heruntergeladen werden: www.baua.de/publikationen.
Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom 11.08.2025