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Medikamente

Haltbarkeit, Aufbewahrung und Entsorgung

Medikamente können aufgrund falscher Lagerung (Temperatur, Feuchtigkeit, Licht) in ihrer Qualität beeinträchtigt werden. Sie können nicht nur an Wirk­samkeit verlieren, sondern gleichzeitig die Gesundheit des Anwenders oder der Anwenderin gefährden. Eine sichere Auf­bewahrung soll somit die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit bis zum Ablauf des Verfall­datums gewährleisten.

 

Haltbarkeit

Das aufgedruckte Datum auf der Verpackung aller Medikamente gibt die Haltbarkeit an, bis wann das Präparat verwendet werden darf. Gleiches gilt für die Angaben zur korrekten Lagerung, die man der Verpackung oder der Packungs­beilage entnehmen kann.

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Für flüssige Medikamente (Tropfen und Säfte) sowie für Cremes und Salben gilt nach Anbruch eine andere Haltbarkeit. Diese kann von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten reichen und ist der Packungs­beilage zu entnehmen. Flüssigkeiten können verderben, Salben und Cremes können ranzig werden. Darum gilt grundsätzlich, dass nach Ablauf des Verfalls­datums Medikamente nicht mehr angewendet werden sollen. Auch haftet der Hersteller für die Eigenschaften eines Medikaments nur bis zum ausgewiesenen Verfallsdatum.

Vor jeder Anwendung sollte man sich das Medikament genau an­schauen - unabhängig davon, ob es noch haltbar ist oder nicht. Haben sich Tabletten oder Dragees verfärbt oder sind sie rissig geworden? Befinden sich Schweb­stoffe in eigentlich klaren Flüssigkeiten oder hat sich ein Boden­satz gebildet? Haben sich Salben oder Cremes verflüssigt oder sind eingetrocknet oder hat sich die Ober­flächen­struktur von Zäpfchen verändert (z.B. kristalline Auflagerungen)? Dann ist von der Anwendung dieser Präparate unter allen Umständen abzusehen.

Bei Einhalten der Lagerbedingungen (z.B. im Kühlschrank oder vor Licht geschützt) sollte das Medikament bis zu der auf dem Umkarton aufgedruckten Halt­barkeit seine Qualität beibehalten.

Aufbewahrung

Neben einer kindersicheren Aufbewahrung (abschließbarer Medizin­schrank in einem Haushalt mit Kindern) sollte das Medikament nach Möglichkeit in der Original­verpackung verbleiben. Falt­schachtel und Packungs­beilage enthalten nicht nur wichtige Informationen zur Anwen­dung des Medikaments, sondern auch zur richtigen Lagerung. Zusätz­lich wird das Medikament vor Licht geschützt.

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Generell sollten Medikamente trocken, dunkel und kühl aufbewahrt werden. Das bedeutet, dass Medikamente weder großer Hitze noch direktem Sonnen­licht ausgesetzt werden sollen. Aufgrund der stark schwankenden Luftfeuchtigkeit und der häufig höheren Temperatur ist das Bade­zimmer als Lagerungsort ungeeignet. Auch sollten Medika­mente generell nicht im Auto liegen gelassen werden. Besonders im Sommer kann es zu sehr hohen Temperaturen im Innenraum kommen. Geeignet hingegen ist das Schlaf­zimmer oder ein anderer kühler Raum.

Manche Medikamente wie beispielweise angebrochene Antibiotika­säfte, Augentropfen oder Salben erfordern eine Auf­bewahrung im Kühl­schrank (2 bis 8 °C). Sollte sich kein besonderer Hinweis finden, so gilt die Raum­temperatur (15 bis 25 °C) als Richtwert.

Hilfreich ist es, auf der Verpackung zu notieren, für wen das Medi­ka­ment gedacht ist bzw. war. Auch sollte das Anbruch­datum notiert werden. Insbesondere Tropfen und Saft­zu­bereitungen weisen nach dem Öffnen nur noch eine begrenzte Haltbarkeit von wenigen Wochen oder Mona­ten auf. So können beispielweise Augen­tropfen verkeimen und Infek­tionen hervorrufen.

Sollte ein Kind versehentlich ein Medikament geschluckt haben, wenden Sie sich am besten schnellst möglichst an die regionalen Gift­informa­tions­­zentralen. Telefon­nummern finden sich auch im regionalen Telefonbuch.

Entsorgung

Der sicherste Weg der Entsorgung ist nach wie vor die Rückgabe in die Apotheke. Rechtlich gesehen sind Apotheken jedoch nicht zu einer Rücknahme von Alt­medi­kamenten verpflichtet. Oftmals bieten sie es jedoch als Service­leistung an.

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Sollten sich in der Packungsbeilage keine besonderen Hinweise für die Entsorgung finden, dürfen Medikamente in haus­halts­üblichen Mengen auch mit dem Hausmüll entsorgt werden. Durch die Ver­brennung bzw. Vor­behandlung werden die möglicherweise enthaltenen Schad­stoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Aus Gründen der Sicherheit (spielende Kinder) sollten die Medikamente in Zeitungs­papier einge­wickelt und dann erst entsorgt werden.

Neben der Entsorgung über den Hausmüll sehen Städte und Gemeinde weitere Entsorgungsmöglichkeiten von Medikamenten vor (z.B. „Medi-Tonnen“, Schad­stoff­sammel­stellen, Schad­stoff­mobile). Auskünfte hierüber erteilen die jeweiligen Gemeinden.

Grundsätzlich gilt: Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente dürfen weder über das Wasch­becken noch über die Toilette entsorgt werden, weil sie das Grund­wasser belasten können.
Quecksilberhaltige Fieberthermometer sollten bei einer Sammel­stelle für Sonder­abfälle abgeben werden. Auch Spritzen und Kanülen dürfen wegen der erhöhten Infektions­gefahr nur in speziellen Boxen oder festen Gefäßen mit dem Haus­müll entsorgt werden.

Zusammenfassung

  • Durch falsche Lagerung (z. B. in großer Hitze) können Medikamente an Wirkung verlieren und die Gesundheit gefährden
  • Verpackung und Beipackzettel eines Medikaments immer auf­be­wahr­en, möglichst darauf auf das Datum vermerken, zu dem Sie das Mittel bekommen haben. Sie enthalten wichtige Informationen zur Ein­nahm­e, Haltbarkeit und Lagerung
  • Haltbarkeit und Zustand eines Medikamentes regelmäßig überprüfen. Nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums sollten Medikamente entsorgt werden
  • Medikamente sollten kindersicher, trocken, dunkel und kühl gelagert werden
  • Alte Medikamente möglichst fachgerecht entsorgen: in Apotheken oder über den Hausmüll. Medikamente sollten nicht über das Wasch­beck­en oder über die Toilette entsorgt werden

 

Letzte Aktualisierung: Mai 2023

Wichtige Information

Die Inhalte auf dieser Webseite dienen der all­gemeinen Information und ersetzen keines­falls die Be­hand­lung durch die Ärztin­/­den Arzt und­/­oder die Beratung durch die Apothekerin­/­den Apotheker. Des Weiteren stellen sie keine Empfehlungen oder Be­wertungen von Therapie­ver­fahren dar. Im Bedarfs­fall sollte immer eine Ärztin­/­ein Arzt aufgesucht werden.

Wohin entsorge ich Arzneimittel?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Ent­sorgung von Medikamenten und Arzneimitteln. Auf der Webseite des Bundes­minis­­teriums für Bil­dung und Forschung erfahren Sie, wie Sie Arzneimittel umwelt­bewusst entsorgen können.

Broschüre: Basis­information Medikamente

Die Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zum Thema Medika­mente zusammen. Sie enthält Angaben zu den Gefahren von Medika­men­ten­­miss­brauch und -abhängigkeit. Hinweise auf Bera­tungs­­angebote und fachliche Hilfe ergänzen die Informationen.

Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Es werden u.a. Informationen für Ärztinnen und Ärzte und für Patienten und Patientinnen zur Gesundheits­för­derung angeboten.