Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Wie können Gesundheits-Apps helfen, die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen? Welche Anforderungen haben Patientinnen und Patienten an diese Apps? Diesen Fragen sind die Techniker Krankenkasse (TK) und das Institut für Patientensicherheit (IfPS) des Universitätsklinikums Bonn (UKB) gemeinsam in ihrer Studie "MedSaf - Digitale Anwendungen zur Verbesserung der Medikationssicherheit im Entlassmanagement" nachgegangen.
Die Hauptgründe dafür, wann eine Nahrungsergänzung sinnvoll sein kann, lauten: Kinderwunsch, Schwangerschaft und Stillzeit, vegane Ernährung und zu wenig Tageslicht.
Die Gefahr einer Suchterkrankung ist für Beschäftigte in der Gastronomie und in Beherbergungsbetrieben besonders hoch. Das geht aus dem Morbiditäts- und Sozialatlas des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) hervor.