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Aktuelle Meldungen

Schichtarbeit belastet

Neues Faktenblatt beleuchtet Arbeitsbedingungen und Gesundheit von Beschäftigten in Schichtarbeit

Ob in Kliniken, in der Industrie oder im Sicherheitsdienst – Schichtarbeit ist in vielen Berufen unverzichtbar. Sie ermöglicht einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb, stellt Beschäftigte jedoch vor besondere Herausforderungen. Eine aktuelle Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Basis der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zeigt: Schichtarbeitende arbeiten nicht nur zu atypischen Zeiten, sie sind auch häufiger umgebungsbedingten, körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt als Beschäftigte ohne Schichtarbeit – mit spürbaren Auswirkungen auf die Gesundheit.

Laut Eurostat arbeiteten im Jahr 2023 rund 15 Prozent der abhängig Beschäftigten in Deutschland in Schichtarbeit. Im Vergleich zu Beschäftigten ohne Schichtarbeit zeigen sich bei ihnen häufiger ungünstige Umgebungsbedingungen, zum Beispiel Rauch, Dämpfe, Hitze, Kälte oder Lärm. Hinzu kommen weitere körperlich herausfordernde Arbeitsbedingungen wie das Arbeiten im Stehen, das Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Tätigkeiten mit den Händen, die hohe Geschicklichkeit, schnelle Bewegungsabfolgen oder größere Kräfte erfordern. Zudem kommen bei Beschäftigten in Schichtarbeit auch psychische Arbeitsanforderungen überdurchschnittlich oft vor, insbesondere eine hohe Arbeitsinten­sität sowie monotone Arbeitsbedingungen.

Diese Mehrfachbelastungen bleiben nicht ohne Folgen: Nur 23 Prozent der Schichtarbeitenden schätzen ihren Gesundheitszustand als sehr gut oder ausgezeichnet ein. Bei den Beschäftigten ohne Schichtarbeit sind es 34 Prozent. Muskel-Skelett-Beschwerden und psychosomatische Symptome wie Schlafstörungen treten bei Schichtarbeitenden ebenfalls häufiger auf.

Das Faktenblatt "Schichtarbeit im Fokus: hohe Anforderungen, gesundheitliche Risiken" kann als PDF von der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom 23.07.2025