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Aktuelle Meldungen

Gefährliche UV-Strahlung: Die kritische Zeit beginnt jetzt

UV-Strahlung ist tückisch. Sie lässt die Haut schneller altern, kann Sonnenbrand verursachen und langfristig zu Hautkrebs führen. Doch noch immer wird das Risiko unterschätzt. Insbesondere Unternehmen müssen mehr tun, um ihre Beschäftigten zu schützen. Vor allem dann, wenn sie viel im Freien arbeiten. Schon jetzt heißt es: Aufpassen!

Ab Frühjahr an UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel denken
Wie stark die Belastung durch UV-Strahlung ist, gibt der UV-Index tagesaktuell an. Bereits ab März erreicht er die Stufe 3, sodass Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Wer überwiegend im Freien arbeitet, sollte dann lange Kleidung tragen, eine Sonnenbrille aufsetzen sowie eine Kopfbedeckung mit Krempe oder Nackenschutz. Unternehmen müssen ihrer Belegschaft geeignete UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel bereitstellen.

Arbeitszeiten anpassen und Schattenspender anbieten
Mittags, wenn die Sonnenstrahlung am intensivsten ist, sollten Beschäftigte Schatten aufsuchen können. Sonnensegel, -schirme oder andere Überdachungen verbessern den UV-Schutz im Freien. Idealerweise halten sich Beschäftigte während dieser Zeit erst gar nicht draußen auf. Das unterstützen Unternehmen, indem sie flexible Arbeitszeiten ermöglichen. Die Belegschaft sollte früh mit den Tätigkeiten im Freien beginnen und mittags lang pausieren können.

Weitere Ideen für Unternehmen und Beschäftigte, um Hautkrebs vorzubeugen, enthält die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit.

Über "Arbeit & Gesundheit"
"Arbeit & Gesundheit - Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte" bietet speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps für den Arbeitsalltag. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Die auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung erscheint sechsmal im Jahr.
 

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung vom 23.03.2023.