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Aktuelle Meldungen

Gefährliche Müdigkeit am Steuer

Schlafapnoe kann eine Ursache sein – Gespräch mit Betriebsarzt oder -ärztin suchen
Müdigkeit am Steuer kann lebensgefährlich sein. Ob morgens oder abends auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder unterwegs bei der Arbeit, wer häufig Tagesmüdigkeit verspürt, sollte nach den Gründen suchen. Das Gespräch mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin kann dabei helfen. Darauf weist die Deutsche Gesetz­liche Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen der länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion sicher.mobil.leben am 5. Mai hin.

Wer müde ist, kann sich nicht gut konzentrieren, Reaktionen sind verlangsamt, Gefahren werden falsch einge­schätzt. Gründe für Übermüdung gibt es viele: Sie können zum Beispiel im Lebenswandel liegen oder in einem Arbeitsrhythmus wie ihn die Schichtarbeit verursacht. Aber auch körperliche Ursachen wie Schlafapnoe sollten untersucht werden.

Bei einer Schlafapnoe stockt während des Schlafs immer wieder der Atem. Die Atemaussetzer dauern etliche Sekunden oder gar Minuten. So kommt es zu zahlreichen Weckreaktionen pro Nacht. Sie sind aber meist so kurz, dass die Betroffenen sich am nächsten Morgen gar nicht daran erinnern können. Trotzdem sind die Schlafunterbrechungen häufig genug, um einen erholsamen Schlaf unmöglich zu machen. Die Konsequenzen sind mangelnde Erholung und Tagesmüdigkeit. Die Gründe für eine Schlafapnoe sind vielfältig, sie kann zum Beispiel durch ein erschlaffendes Gaumensegel ausgelöst werden oder auch durch Übergewicht.

"Wenn man regelmäßig am Tage Müdigkeit und mangelndes Konzentrationsvermögen bemerkt, sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ein vertrauliches Gespräch mit dem Betriebsarzt kann helfen, die Symptome einzuordnen. Eine weitere Behandlung übernimmt dann der Haus- oder die Fachärztin", sagt Dr. Jürgen Wiegand, vom Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV: "Für Unternehmen kann es sinnvoll sein, Ihre Beschäftigten präventiv auf mögliche Ursachen für Müdigkeit hinzuweisen."

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Deutschen Gesetz­lichen Unfallversicherung vom 04.05.2022