Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Auch Einfacharbeitende von psychischen Belastungen betroffen

Neuer Fokus nimmt Arbeitsbedingungen in der Einfacharbeit unter die Lupe
In vielen Branchen gibt es eine Vielzahl von Tätigkeiten, die keine abgeschlossene Berufsausbildung erfor­dern, bzw. schnell erlernbar sind: die sogenannte Einfach­arbeit. Physische und gesund­heitsgefähr­dende Arbeitsbelastung sowie Monotonie sind charak­teristisch für diese Arbeit. Allerdings ist aus dem aktuellen Forschungs­stand nur wenig über die psychischen Arbeits­anforderungen bekannt. Zudem werden in der Forschung unterschiedliche Operationalisierungen verwendet, die mit Auswirkungen auf die Ergebnisse einhergehen. Der nun veröffentlichte baua Fokus "Einfacharbeit und Arbeitsbedingungen - Auswirkungen unter­schied­licher Operationa­lisierungen" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) evaluiert und ergänzt bestehende Erkenntnisse zur Einfacharbeit.

Der Bericht schafft einen Überblick über die in der Forschung verwendeten verschiedenen Operationali­sierungen von Einfacharbeit, die sich sowohl auf die Ergebnisse zu physischen als auch psychischen Arbeits­bedin­gungen der Einfacharbeitenden auswirken. Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbs­tätigen­befragung 2018 bestätigen die Differenz zwischen den Operationa­lisierungen, hinsichtlich der Sozio­demo­grafie, der Beschäftigungsmerkmale und der Arbeitsbedingungen der Einfacharbeitenden.

So unterscheiden sich beispielsweise die Anteile der Einfacharbeitenden stark voneinander. Je nach Operatio­nali­sierung liegen die Selbsteinschätzungen der Beschäftigten zwischen 8 und 40 Prozent. Ein Vergleich mit dem IAB-Betriebspanel 2019 zeigt einen auf Basis einer Fremdeinschätzung durch die Arbeit­geber berichteten Anteil von etwa 24 Prozent. Davon stark abweichende Anteile, wie der Anteil von rund 40 Prozent, bei dem fast jeder zweite Beschäftigte Einfacharbeit ausüben würde, erscheinen unrealistisch. Auch bei der Soziodemografie und den Beschäftigungs­merkmalen zeigen sich Unterschiede zwischen den Operatio­nali­sierungen. So ist ein eindeutiges sozio­demo­grafisches Profil der Einfacharbeit nicht erkennbar. In Einklang mit dem aktuellen Forschungsstand zeigen die Ergebnisse, dass Einfacharbeit überwiegend von Personen ausgeführt wird, die eine berufliche Ausbildung oder ein Studium absolviert haben.

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass das vorherrschende Bild der Einfacharbeit als körperlich anstrengende Tätigkeit nach wie vor zutrifft. Allerdings muss es um die psychischen Anforderungen erweitert bzw. korri­giert werden. So umfasst Einfacharbeit Tätigkeiten, die sowohl physisch als auch psychisch fordern.

Der baua: Fokus "Einfacharbeit und Arbeitsbedingungen - Auswirkungen unterschiedlicher Operationa­lisie­rungen" kann als PDF-Datei im Internetangebot der BAuA heruntergeladen werden www.baua.de/publikationen

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom 09.06.2022