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Aktuelle Meldungen

Antihormonelle Therapie bei Prostatakrebs im höheren Lebensalter

Auch alte Patienten können davon profitieren.

Auch alte Patienten profitieren bei nicht-metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakrebs offenbar von einer antihormonellen Therapie mit Androgenrezeptorhemmern der zweiten Generation. Das berich­teten Wissenschaftler in der Fachzeitschrift Lancet Oncology nach einer zusammenfassenden Auswertung von drei Studien.

In den drei Studien hatten insgesamt 4.117 Patienten ab 18 Jahren eine antihormonelle Therapie mit einem Androgenrezeptorhemmer oder ein Scheinmedikament (Placebo) erhalten. Die Patienten waren an Prostatakrebs erkrankt, der zwar noch keine Tochtergeschwülste (Metastasen) in anderen Organen ge­bildet hatte, sich aber trotz einer Operation weiterentwickelte, sodass das Prostata-spezifische Antigen (PSA) im Blut in kurzer Zeit deutlich anstieg. In der aktuellen Analyse wurden die Patienten in zwei Alters­gruppen unterteilt: eine Gruppe unter 80 Jahren und eine Gruppe ab 80 Jahren.

In beiden Altersgruppen waren das metastasenfreie Überleben und das Gesamtüberleben in der mit einem Androgenrezeptorhemmer behandelten Gruppe besser als in der Placebogruppe. Nebenwirkungen Grad 3 oder mehr traten bei 40 bis 50 Prozent der Patienten auf, am häufigsten waren Bluthochdruck und Knochenbrüche. 

Die Ergebnisse dieser Auswertung zeigten nach Ansicht der Studienautoren, dass eine antihormonelle Therapie mit einem Androgenrezeptorhemmer der zweiten Generation auch bei alten Patienten mit nicht-metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakrebs gerechtfertigt sei. 

Quelle: Fallah J et al. Survival outcomes in older men with non-metastatic castration-resistant prostate cancer treated with androgen receptor inhibitors: a US Food and Drug Administration pooled analysis of patient-level data from three randomised trials. Lancet Oncology, Onlinevorabveröffentlichung am 23. Juli 2021, DOI:https://doi.org/10.1016/S1470-2045(21)00334-X

Zitiert nach einer Meldung des Onko-Internetportals vom 17.08.2021