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Digitale Diagnosehelfer: Nützen Smartwatches Herzpatienten wirklich?
Herzkranke nutzen zunehmend Wearables. Die Geräte messen den Puls und warnen vor Vorhofflimmern – die Ärztin oder den Arzt ersetzen können sie nicht.
Die als „Smartwatch“ oder „Wearable“ bekannten elektronischen Uhren gleichen kleinen Computern und können den Puls messen und einfache EKGs erstellen. Ganz neue Modelle können sogar den Blutdruck messen. Das Erstellen eines Mini-EKGs (z. B. 1-Kanal-EKG) kann den Träger des Geräts vor Rhythmusstörungen wie Vorhofflimmern warnen. Diese häufigste Rhythmusstörung mit rund zwei Millionen Betroffenen in Deutschland kann unbehandelt zu einem Schlaganfall führen. Herzspezialisten wie Prof. Dr. Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung raten allerdings nur dann zu einem Wearable mit EKG-Funktion, „wenn das für die Diagnose oder die Kontrolle der Therapie sinnvoll ist“. Das kann jedoch nur der Arzt entscheiden, unterstreicht der Hamburger Kardiologe. „Wearables können die bisherigen Verfahren zu Diagnose und Kontrolle der Therapie nicht ersetzen, aber durchaus ergänzen.“ Für problematisch hält er ein „hemmungsloses Anwenden der Geräte bei fehlender Indikation“, weil dadurch die Menschen verängstigt und irritiert würden.
Welche Smartwatches für Herzpatienten als digitale Diagnosehelfer hilfreich sind, welche Vorteile sie für Patienten bieten, aber auch wo ihre Grenzen liegen, darüber informiert die Herzstiftungs-Zeitschrift HERZ heute in einem Ratgeber-Beitrag. Die aktuelle Ausgabe 1/2020 kann kostenfrei unter 069 955128400 angefordert werden. Infos auch unter
www.herzstiftung.de/herzheute-archiv.html
Zur gesamten Pressemitteilung
Zitiert nach einer Pressemitteilung vom 26.02.2020
Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Im DiGA-Verzeichnis werden digitale Gesundheitsanwendungen gelistet, also zum Beispiel Apps oder browserbasierte Anwendungen, die als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko zertifiziert sind und vom BfArM geprüft wurden. Die DiGA können von der Ärztin oder dem Arzt verschrieben oder bei entsprechender Diagnose direkt von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden.
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